Im Zuge der Steuerrechtsreform wurde der Bodenwertanteil zur Festlegung der Abschreibung von 20% auf 40% erhöht, wobei Steuerpflichtige die Möglichkeit haben einen geringeren Bodenwert mittels Gutachten nachzuweisen. Gerne prüfen wir Ihren individuellen Fall vorab unentgeltlich und geben Ihnen eine Empfehlung für oder gegen eine Erstellung eines Bodenwertgutachtens, nach Maßgabe Ihres persönlichen Vorteils, ab. Das Bodenwertgutachten ist exakt auf die Bedürfnisse der Finanz abgestimmt und kann unsererseits zu einem unschlagbaren Preis angeboten werden.