Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch eines Gebäudes. Konkreter beinhaltet er die Information, wie viel Energie zum Beheizen des Wohngebäudes notwendig und wie hoch die thermische Qualität der Gebäudehülle ist. Seit 2009 ist er bei Verkauf und Vermietung eines jeden Gebäudes vorzulegen. Ebenso bei umfassender Sanierung, Zu- und Umbauten. Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt bis zu 10 Jahre.

Wenn Sie Fragen bezüglich der Erstellung oder der rechtlichen sowie wirtschaftlichen Konsequenzen haben, wenn kein Ausweis vorhanden ist, dann zögern Sie nicht und wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie umfassend hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise.

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