Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch eines Gebäudes. Konkreter beinhaltet er die Information, wie viel Energie zum Beheizen des Wohngebäudes notwendig und wie hoch die thermische Qualität der Gebäudehülle ist. Seit 2009 ist er bei Verkauf und Vermietung eines jeden Gebäudes vorzulegen. Ebenso bei umfassender Sanierung, Zu- und Umbauten. Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt bis zu 10 Jahre.

Wenn Sie Fragen bezüglich der Erstellung oder der rechtlichen sowie wirtschaftlichen Konsequenzen haben, wenn kein Ausweis vorhanden ist, dann zögern Sie nicht und wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie umfassend hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise.

Gemeinsam mit unseren Partnern können wir Ihnen den Energieausweis zu einem unschlagbaren Preis liefern.

Im Zuge der Steuerrechtsreform wurde der Bodenwertanteil zur Festlegung der Abschreibung von 20% auf 40% erhöht, wobei Steuerpflichtige die Möglichkeit haben einen geringeren Bodenwert mittels Gutachten nachzuweisen. Gerne prüfen wir Ihren individuellen Fall vorab unentgeltlich und geben Ihnen eine Empfehlung für oder gegen eine Erstellung eines Bodenwertgutachtens, nach Maßgabe Ihres persönlichen Vorteils, ab. Das Bodenwertgutachten ist exakt auf die Bedürfnisse der Finanz abgestimmt und kann unsererseits zu einem unschlagbaren Preis angeboten werden.

Obgleich das Sachverständigenbüro Ruthner erst seit rund 3 Jahren am Markt ist, verfügen sämtliche unserer Mitarbeiter über langjährige Erfahrung in der Bewertung von: 

  • unbebauten Grundstücken,
  • Eigentumswohnungen,
  • Einfamilienhäusern,
  • Mehrfamilienhäusern,
  • Zinshäusern,
  • Geschäftslokalen,
  • Betriebsliegenschaften,
  • Sonderimmobilien (Gastronomiebetriebe, Hotels, Shopping-Center, Fach- marktzentren, Tankstellen, Parkgaragen, Seniorenheime, Krankenanstalten, Freizeitimmobilien, Schulen, Luxusvillen, Schottergruben, Kraftwerke, etc.),
  • Superädifikaten,
  • Baurechten,
  • Rechten und Lasten (Wohnungsrechte, Fruchtgenussrechte, Leibrenten, Wegerechte, Leitungsrechte, etc., sowie
  • umfangreiche Ankaufs- und Entwicklungsgutachten.

Sämtliche Gutachten werden als gerichtstaugliche Langfassung oder als individuelle Kurzfassungen angeboten.

  • Ermittlung des Mietzinses nach WWG, WWF und bei Umwidmungen
  • Ermittlung des Richtwertmietzinses
  • Ermittlung des Lagezuschlags
  • Ermittlung des angemessenen Hauptmietzinses für Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten
  • Ermittlung des angemessenen Hauptmietzinses für Geschäftsräumlichkeiten nach § 12a und § 46a MRG (Berücksichtigung der Art der Geschäftstätigkeit bzw. Berücksichtigung von Investitionen)
  • Schattenwertberechnungen
  • Ermittlung des Zeitwerts von Investitionen und Wohnungseinrichtungen in Zusammenhang mit § 27 MRG (verbotene Ablöse)
  • Pachtzinsermittlung Bauzinsermittlung
  • Möbelmiete gem. § 25 MRG